Lieferketten-Beschwerdeplattform für transparentes, regelkonformes Reporting
Beschwerdeverfahren in der Lieferkette ermöglichen es Arbeitnehmern, Gemeinschaften und Geschäftspartnern, Bedenken zu Arbeitsrechten, Umweltschäden oder Verstößen gegen Verhaltensstandards entlang Ihrer Wertschöpfungskette sicher zu melden. SpeakUp bietet eine Lieferketten-Beschwerdeplattform für global tätige Unternehmen, die zugängliche Meldekanäle, strukturiertes Fallmanagement und regulatorische Konformität in einer Lösung vereint.
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Kernanforderungen an eine wirksame Lieferketten-Beschwerdeplattform
Nicht alle Beschwerdeverfahren bieten dasselbe Maß an Zugänglichkeit und Wirksamkeit. Compliance- und Nachhaltigkeitsteams sollten bei der Auswahl einer Lieferketten-Beschwerdeplattform auf folgende Kernfunktionen achten.
Zugängliches und inklusives Meldeverfahren
Das System muss für alle betroffenen Stakeholder zugänglich sein, darunter Fabrikarbeitnehmer, Gemeindemitglieder und externe Auftragnehmer, unabhängig von Sprache, Lesekompetenz oder verfügbarer Technologie. Mehrere Meldekanäle (Web, Mobil, Hotline, Sprache) sind dabei unverzichtbar.
Vertrauliche und anonyme Meldungen
Hinweisgeber in Lieferkettenkontexten sind häufig einer erhöhten Schutzbedürftigkeit ausgesetzt. Das System muss anonyme Meldungen ermöglichen und strikte Vertraulichkeit gewährleisten, um Einzelpersonen vor Repressalien durch Arbeitgeber, Lieferanten oder Intermediäre zu schützen.
Strukturiertes Fallmanagement
Beschwerden fließen in eine strukturierte Fallmanagement-Umgebung ein, in der sie kategorisiert, untersucht, dokumentiert und abgeschlossen werden können. Das gewährleistet Konsistenz, Nachvollziehbarkeit und Rückverfolgbarkeit über Ländergrenzen und Lieferantenebenen hinweg.
Regulatorische Konformität
Die Plattform muss die Einhaltung der einschlägigen Sorgfaltspflichtgesetzgebung unterstützen, darunter die EU-CSDDD, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und das französische Devoir de Vigilance. Dies umfasst den Nachweis, dass Beschwerden innerhalb gesetzlicher Fristen entgegengenommen, bewertet und bearbeitet werden.
Grenzüberschreitende und mehrsprachige Unterstützung
Für Unternehmen mit komplexen, mehrstufigen Lieferketten muss das System mehrere Sprachen, Rechtssysteme und kulturelle Kontexte abdecken, damit Beschwerden aus allen Teilen der Wertschöpfungskette eingereicht werden können.
Regulatorische Anforderungen an die Lieferketten-Sorgfaltspflicht
Lieferketten-Beschwerdeplattformen spielen eine zentrale Rolle bei der Erfüllung der zunehmend verbindlichen Sorgfaltspflichtanforderungen, insbesondere in Europa.
EU-Lieferkettensorgfaltspflichtenrichtlinie (CSDDD) Die CSDDD verpflichtet große Unternehmen, negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer Wertschöpfungskette zu identifizieren, zu verhindern und zu mindern sowie wirksame Beschwerdeverfahren einzurichten oder daran mitzuwirken. Die nationalen Umsetzungsfristen variieren, doch Unternehmen, die in Europa tätig sind oder dorthin liefern, müssen ihre Beschwerdeprozesse jetzt auf die Anforderungen der Richtlinie ausrichten. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Das LkSG verpflichtet Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern in Deutschland bereits heute, Beschwerdeverfahren einzurichten, die für alle von der Lieferkettenaktivität betroffenen Personen zugänglich sind. Darüber hinaus Die Anforderungen an die Lieferketten-Sorgfaltspflicht entwickeln sich auch weltweit weiter, darunter in Frankreich (Devoir de Vigilance), Norwegen (Transparenzgesetz) sowie auf Basis der OECD-Leitsätze und der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Häufig gestellte Fragen
Ist Hinweisgebersoftware verpflichtend?
In vielen Rechtsordnungen ja. In der EU sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern verpflichtet, interne Meldekanäle gemäß der EU-Hinweisgeberrichtlinie einzurichten.
Können Meldungen anonym erfolgen?
Ja. Wirksame Hinweisgebersysteme ermöglichen anonyme Meldungen und gewährleisten gleichzeitig eine sichere Folgekommunikation.
Wer kann eine Lieferketten-Beschwerde einreichen?
Alle Personen entlang Ihrer Lieferkette, von Mitarbeitern und Auftragnehmern bis hin zu Lieferanten und sonstigen Stakeholdern, haben einfachen Zugang und können Bedenken melden.
Wer bearbeitet Lieferketten-Beschwerden?
Meldungen werden in der Regel von Compliance-, Rechts-, HR- oder unabhängigen Ethikfunktionen mithilfe sicherer Fallmanagement-Workflows bearbeitet.


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